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   OLG Celle, 13.10.2016 - 13 Verg. 6/16   

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OLG Celle, 13.10.2016 - 13 Verg. 6/16 (https://dejure.org/2016,33592)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.10.2016 - 13 Verg. 6/16 (https://dejure.org/2016,33592)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 13 Verg. 6/16 (https://dejure.org/2016,33592)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an die Form der Vergabe von Fahrdienstleistungen durch eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Vergaberecht: Vergabe von Fahrdienstleistungen - Begriff des öffentlichen Auftraggebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form der Vergabe von Fahrdienstleistungen durch eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Sofortige Beschwerde: Eine gemeinnützige GmbH, die vom Land mit der Erbringung sozialer Transferleistungen beauftragt ist, wird nicht deswegen öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB 2016, weil sie Dritte mit Leistungen beauftragt

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 99
    Begriff des öffentlichen Auftraggebers

  • rechtsportal.de

    GWB § 99
    Anforderungen an die Form der Vergabe von Fahrdienstleistungen durch eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Weitervergabe von Leistungen macht gGmbH nicht zum öffentlichen Auftraggeber!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • heuking.de (Kurzinformation)

    Private als öffentliche Auftraggeber nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Weitervergabe von Leistungen macht Private nicht zum öffentlichen Auftraggeber (VPR 2016, 238)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2016, 6
  • NZBau 2017, 51
  • VergabeR 2017, 49
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2016 - 13 Verg 6/16
    Soweit die Antragsgegnerin für die von ihr erbrachten Leistungen die in § 76 Abs. 2 SGB XII genannten Pauschalen für Unterkunft und Verpflegung (Grundpauschale) und für die Maßnahmen (Maßnahmenpauschale) sowie einen Betrag für betriebsnotwendige Anlagen einschließlich ihrer Ausstattung (Investitionsbetrag) zuzüglich einer weiteren Pauschale für Fahrtkosten je Person und Monat vom Land Niedersachsen als Träger der Sozialhilfe erhält, was den ganz überwiegenden Anteil ihrer Einkünfte ausmacht, handelt es sich jedenfalls bei einem 50 % übersteigenden Anteil um spezifische Gegenleistungen für die von ihr erbrachten Vertragsleistungen (vgl. dazu allgemein OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15. Juli 2015, VII-Verg 11/15, VergabeR 2016, 228 ff., juris Rn. 29; EuGH, Urt. v. 3. Okt. 2000 - C-380/98, juris Tz. 25, 26, 30; Urt. v. 13. Dez. 2007 - C-337/06, juris Tz. 33, 41, 45).

    Dies entspricht - wie ausgeführt - der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. Urteil vom 20. September 1988 - C-31/87, Urteil vom 17. Dezember 1998 - C-353/96; Urteil vom 10. November 1998 - C-360/96; Urteil vom 15. Mai 2003 - C-214/00, Tz. 52 ff., Urteil vom 13. Januar 2005 - C-84/03; Urteil vom 13. Dezember 2007 - C-337/06; Urteil vom 10. April 2008 - C-393/06).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - Verg 11/15

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2016 - 13 Verg 6/16
    Soweit die Antragsgegnerin für die von ihr erbrachten Leistungen die in § 76 Abs. 2 SGB XII genannten Pauschalen für Unterkunft und Verpflegung (Grundpauschale) und für die Maßnahmen (Maßnahmenpauschale) sowie einen Betrag für betriebsnotwendige Anlagen einschließlich ihrer Ausstattung (Investitionsbetrag) zuzüglich einer weiteren Pauschale für Fahrtkosten je Person und Monat vom Land Niedersachsen als Träger der Sozialhilfe erhält, was den ganz überwiegenden Anteil ihrer Einkünfte ausmacht, handelt es sich jedenfalls bei einem 50 % übersteigenden Anteil um spezifische Gegenleistungen für die von ihr erbrachten Vertragsleistungen (vgl. dazu allgemein OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15. Juli 2015, VII-Verg 11/15, VergabeR 2016, 228 ff., juris Rn. 29; EuGH, Urt. v. 3. Okt. 2000 - C-380/98, juris Tz. 25, 26, 30; Urt. v. 13. Dez. 2007 - C-337/06, juris Tz. 33, 41, 45).

    Dies ist auch mit Blick auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. Juli 2015 (VII-Verg 11/15, VergabeR 2016, 228 ff.), auf den die Antragstellerin sich maßgeblich bezieht, nicht anders zu beurteilen.

  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2016 - 13 Verg 6/16
    In diesem Fall sei der Auftragnehmer aufgrund der getroffenen Vereinbarung als ausdrücklich zur Beschaffung weiterer im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen stehender Leistungen ermächtigt anzusehen (OLG Düsseldorf, a. a. O., Rn. 38; EuGH, Urt. v. 12. Juli 2001 - C-399/98, juris Rn. 100).

    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Juli 2001 (Az. C-399/98) streitet ebenfalls nicht für die Auffassung der Antragstellerin.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2016 - 13 Verg 6/16
    b) Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union in einer entscheidungserheblichen das Gemeinschaftsrecht betreffenden Frage gem. Art. 267 AEUV ist dann nicht geboten, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81, Slg. 1982, S. 3415, Tz. 16, 21 "acte claire").
  • EuGH, 02.06.2016 - C-410/14

    Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2016 - 13 Verg 6/16
    Das weiter in Bezug genommene Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. Juni 2016 (C-410/14), das sich mit einem sog. "Open-House-Modell" befasst, ist für die hier in Rede stehende Fallkonstellation nicht einschlägig.
  • EuGH, 10.04.2008 - C-393/06

    Ing. Aigner - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG -

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2016 - 13 Verg 6/16
    Dies entspricht - wie ausgeführt - der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. Urteil vom 20. September 1988 - C-31/87, Urteil vom 17. Dezember 1998 - C-353/96; Urteil vom 10. November 1998 - C-360/96; Urteil vom 15. Mai 2003 - C-214/00, Tz. 52 ff., Urteil vom 13. Januar 2005 - C-84/03; Urteil vom 13. Dezember 2007 - C-337/06; Urteil vom 10. April 2008 - C-393/06).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-380/98

    University of Cambridge

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2016 - 13 Verg 6/16
    Soweit die Antragsgegnerin für die von ihr erbrachten Leistungen die in § 76 Abs. 2 SGB XII genannten Pauschalen für Unterkunft und Verpflegung (Grundpauschale) und für die Maßnahmen (Maßnahmenpauschale) sowie einen Betrag für betriebsnotwendige Anlagen einschließlich ihrer Ausstattung (Investitionsbetrag) zuzüglich einer weiteren Pauschale für Fahrtkosten je Person und Monat vom Land Niedersachsen als Träger der Sozialhilfe erhält, was den ganz überwiegenden Anteil ihrer Einkünfte ausmacht, handelt es sich jedenfalls bei einem 50 % übersteigenden Anteil um spezifische Gegenleistungen für die von ihr erbrachten Vertragsleistungen (vgl. dazu allgemein OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15. Juli 2015, VII-Verg 11/15, VergabeR 2016, 228 ff., juris Rn. 29; EuGH, Urt. v. 3. Okt. 2000 - C-380/98, juris Tz. 25, 26, 30; Urt. v. 13. Dez. 2007 - C-337/06, juris Tz. 33, 41, 45).
  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2016 - 13 Verg 6/16
    Dies entspricht - wie ausgeführt - der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. Urteil vom 20. September 1988 - C-31/87, Urteil vom 17. Dezember 1998 - C-353/96; Urteil vom 10. November 1998 - C-360/96; Urteil vom 15. Mai 2003 - C-214/00, Tz. 52 ff., Urteil vom 13. Januar 2005 - C-84/03; Urteil vom 13. Dezember 2007 - C-337/06; Urteil vom 10. April 2008 - C-393/06).
  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2016 - 13 Verg 6/16
    Dies entspricht - wie ausgeführt - der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. Urteil vom 20. September 1988 - C-31/87, Urteil vom 17. Dezember 1998 - C-353/96; Urteil vom 10. November 1998 - C-360/96; Urteil vom 15. Mai 2003 - C-214/00, Tz. 52 ff., Urteil vom 13. Januar 2005 - C-84/03; Urteil vom 13. Dezember 2007 - C-337/06; Urteil vom 10. April 2008 - C-393/06).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2016 - 13 Verg 6/16
    Eine Einrichtung kann nur dann als "Einrichtung des öffentlichen Rechts" und somit als "öffentlicher Auftraggeber" eingestuft werden, wenn sie - wie hier - nicht nur im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art erfüllt, Rechtspersönlichkeit besitzt, sondern auch in Bezug auf ihre Finanzierungsweise, Leitung oder Aufsicht eng vom Staat, von Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts abhängt (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Februar 2003 - C-373/00 zu Art. 1 Buchst. b der Richtlinie 93/36 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge, Leitsatz 3).
  • EuGH, 13.01.2005 - C-84/03

    Kommission / Spanien

  • OLG Celle, 08.08.2013 - 13 Verg 7/13

    Zur Frage der Eigenschaft des Ausschreibenden als öffentlicher Auftraggeber

  • BayObLG, 10.09.2002 - Verg 23/02

    Öffentliche Auftraggeber im Wettbewerbsrecht - überwiegende Finanzierung einer

  • OLG Celle, 12.05.2005 - 13 Verg 6/05

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in einer öffentlichen Ausschreibung;

  • EuGH, 15.05.2003 - C-214/00

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 17.12.1998 - C-353/96

    Kommission / Irland

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 10/05

    Relative Rechtskraftwirkung der Entscheidung der Vergabekammer

  • VK Niedersachsen, 12.07.2016 - VgK-24/16

    Ausschreibung des arbeitstäglichen Fahrdienstes zur Beförderung von

  • VK Südbayern, 04.09.2017 - Z3-3-3194-1-31-06/17

    Vergabeverfahren: Privater Träger einer Einrichtung für soziale Leistung als

    Die jüngere nationale Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2015, Verg 11/15 und OLG Celle, Beschluss vom 13.10.2016, 13 Verg 6/16) habe sich mit den Thema nicht auseinander gesetzt.

    Weit über 50% ihrer Einkünfte erhält die Antragsgegnerin vom Bezirk O... als Träger der Sozialhilfe auf der Basis von Leistungsvereinbarungen gem. § 75 ff. SGB XII. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Maßnahmenpauschalen nach § 76 Abs. 2 SGB XII für das Kurzzeitwohnen auf der Rechtsgrundlage der §§ 53 Abs. 1, 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 1 SGB IX, für die Förderstätte nach §§ 53, 54 Abs. 1 S. 1 SGB XII i.V.m. 55 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 SGB IX und für das Wohnheim nach §§ 53, 54 Abs. 1 S. 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 6 SGB IX, um Grundpauschalen für das Kurzzeitwohnen nach §§ 53 Abs. 1, 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 1 SGB IX, für die Förderstätte nach §§ 53, 54 Abs. 1 S. 1 SGB XII i.V.m. 55 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 SGB IX und für das Wohnheim nach §§ 53, 54 Abs. 1 S. 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 6 SGB IX sowie um den sog. Investitionsbetrag auf der Rechtsgrundlage von §§ 53 Abs. 1, 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 1 SGB IX, für die Förderstätte nach §§ 53, 54 Abs. 1 S. 1 SGB XII i.V.m. 55 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 SGB IX und für das Wohnheim auf der Rechtsgrundlage von §§ 53, 54 Abs. 1 S. 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 6 SGB IX Bei diesen von der Antragsgegnerin erbrachten Leistungen handelt es sich um spezifische Gegenleistungen für die von ihr erbrachten Vertragsleistungen (siehe - insoweit übereinstimmend - OLG Celle, Beschluss vom 13.10.2016, Az. 13 Verg 6/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juli 2015, Az. VII-Verg 11/15).

    Auf die vom OLG Düsseldorf im Beschluss vom 15.07.2015, Verg 11/15 und vom OLG Celle im Beschluss vom 13.10.2016, Az. 13 Verg 6/16 (ohne Divergenzvorlage an den BGH) diametral unterschiedlich entschiedene Frage, ob die Antragsgegnerin aufgrund des "effet utile" des europäischen Vergaberechts als öffentliche Auftraggeberin sui generis anzusehen ist, kommt es damit nicht an.

  • VK Niedersachsen, 25.04.2018 - VgK-07/18

    Katholische Kirche ist kein öffentlicher Auftraggeber!

    Solche Entgelte für eine konkrete Dienstleistung stellen nach herrschender Meinung keine öffentliche Finanzierung dar (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.10.2016, 13 Verg 6/16, zu Pflegeentgelten; a. A. VK Südbayern, Beschluss vom 04.09.2017 - Z3-3-3194-1-31-06/17).
  • VK Thüringen, 07.02.2019 - 250-4003-262/2019-E-001-EIC

    Kreis an Krankenhaus beteiligt: Wird es dadurch zum öffentlichen Auftraggeber?

    Dies genügt jedoch nicht, um der AG die Pflichten eines öffentlichen Auftraggebers aufzuerlegen (vgl. im Einzelnen hierzu ausführlich OLG Celle, NZBau 2017, 51, 53 f.; auch Ziekow/Völlink, a.a.O., § 99 GWB, Rdn. 6).
  • VK Bund, 15.05.2018 - VK 2-30/18

    Grippeimpfstoffversorgung

    Ein Umgehungsfall liege ebenso wenig und weder in Bezug auf das Vergaberecht noch auf den effet utile vor, was das OLG Celle mit Beschluss vom 13. Oktober 2016 (Az.: 13 Verg 6/16) überzeugend dargelegt habe.
  • VK Niedersachsen, 08.06.2020 - VgK-09/20

    Ausschreibung von Rohbauarbeiten zum Bauvorhaben Neu- und Umbau der

    Solche Entgelte für eine konkrete Dienstleistung stellen nach herrschender Meinung keine öffentliche Finanzierung dar (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.10.2016, 13 Verg 6/16 , zu Pflegeentgelten; a. A. VK Südbayern, Beschluss vom 04.09.2017 - Z3-3-3194-1-31-06/17).
  • VK Südbayern, 30.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-70

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Nachprüfungsverfahren,

    Damit sind die Leistungsentgelte für stationäre Einrichtungen und ambulante Leistungen nicht als öffentliche Finanzierung i.S.d. § 99 Nr. 2 GWB anzusehen (vgl auch - insoweit übereinstimmend - OLG Celle, Beschluss vom 13.10.2016 - Az. 13 Verg 6/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2015 - Az. VII-Verg 11/15).
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